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BAFA & KfW Fördermittelservice

Holen Sie sich bis zu
70 % vom Staat zurück.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet historische Höchstzuschüsse für Ihre Sanierung. Wir übernehmen den kompletten Behörden-Dschungel, stellen die Anträge rechtssicher und garantieren Ihre Auszahlung.

Zugelassene Energie-Effizienz-Experten Region Heilbronn
BEG Förderung BAFA KfW
Zuschuss genehmigt + 21.000 €
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Der teuerste Fehler bei der BEG-Förderung

Vorsicht: Wer den Handwerkervertrag unterschreibt, bevor die Förderung beantragt bzw. die Finanzierung gesichert ist, verliert in den meisten Fällen seinen kompletten Anspruch auf das Geld! Kontaktieren Sie uns zwingend, bevor Sie Aufträge vergeben. Wir erstellen die notwendige "Bestätigung zum Antrag" (BzA) für Sie.

Hilfe anfordern

Was wird aktuell gefördert?

Die BEG teilt sich in Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Komplettsanierungen (BEG WG/NWG) auf. Hier sind die wichtigsten Fördertöpfe im Überblick.

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Bis zu 70 %

Heizungstausch (KfW)

Der Tausch einer alten fossilen Heizung (Öl/Gas) gegen eine klimafreundliche Alternative wie die Wärmepumpe, Biomasse (Pellets) oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Die Förderung wird ab 2024 direkt über die KfW abgewickelt.

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Bis zu 20 %

Gebäudehülle (BAFA)

Maßnahmen zur Energieeinsparung wie die Dämmung von Dach und Außenwänden oder der Austausch von Fenstern und Haustüren. Tipp: Mit einem vorherigen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch uns erhalten Sie hierauf 5 % Extra-Bonus!

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Zinsverbilligt + Zuschuss

Effizienzhaus-Sanierung

Wenn Sie Ihr Gebäude in einem Zug zu einem KfW-Effizienzhaus umbauen. Hier gibt es stark zinsverbilligte Kredite (KfW 261) mit hohen Tilgungszuschüssen von bis zu 45 % der Kreditsumme.

Das Geheimnis der 70 % Förderung.

Wie kommt man beim Heizungstausch eigentlich auf diese enorm hohe Summe? Das System funktioniert nach dem Baukasten-Prinzip. Die Boni lassen sich kombinieren, sind aber bei 70 % (bzw. max. 21.000 € Zuschuss) gedeckelt.

  • Wir prüfen Ihre Ansprüche: Passen Einkommen und Alter der Heizung?
  • Wir berechnen das Limit: Maximale förderfähige Kosten liegen bei 30.000 € (für die 1. Wohneinheit).
  • Wir kombinieren clever: Wir schnüren das perfekte Förder-Paket für Ihr Budget.
30 % Grundförderung
Erhält jeder, der auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt.
+ 20 % Klima-Bonus
Für den frühzeitigen Austausch einer alten, funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Gasheizung.
+ 30 % Einkommens-Bonus
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €.
+ 5 % Effizienz-Bonus
Zusätzlich möglich bei Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erd/Wasser-Wärmepumpen.
Maximaler Deckel: 70 % Zuschuss

Zurücklehnen. Wir machen den Rest.

Der bürokratische Weg ist komplex. Als Ihre zertifizierten Experten übernehmen wir die komplette technische und formelle Abwicklung.

1

Konzept & Angebote

Wir definieren die Maßnahmen. Sie holen Angebote von Handwerkern ein (mit aufschiebender Bedingung!).

2

BzA Erstellung

Wir berechnen alles und stellen die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) aus. Damit beantragen wir (oder Sie) das Geld bei der KfW/BAFA.

3

Bauphase

Sie erhalten den Zuwendungsbescheid. Jetzt dürfen die Handwerker loslegen und die neue Technik einbauen.

4

BnD & Auszahlung

Nach Abschluss prüfen wir die Rechnungen und stellen die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) aus. Das Geld wird auf Ihr Konto überwiesen.

Anerkannt von KfW und BAFA.

Um Fördermittel für die Gebäudehülle oder Komplettsanierungen zu beantragen, verlangt der Staat zwingend die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (eee). Wir sind in der offiziellen dena-Liste geführt und Ihr direkter Ansprechpartner in Heilbronn.

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KfW zugelassen
BAFA zugelassen
dena Experte

FAQ zur Bundesförderung (BEG)

Die wichtigsten Fragen zur Antragstellung und zu Fristen.

Nein, auf gar keinen Fall! Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Gemäß den BEG-Richtlinien muss der Förderantrag gestellt sein, bevor der verbindliche Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerker geschlossen wird (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).

Ja. Wenn Sie uns als Energieberater für die Fachplanung und Baubegleitung (BzA / BnD) hinzuziehen, übernimmt der Staat (BAFA) 50 % unserer Honorarkosten. Dies wird separat als "Baubegleitung" gefördert, sodass Ihr Eigenanteil für unsere Arbeit minimal bleibt.

Es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid von der KfW oder dem BAFA erhalten haben, ist das Geld für Sie fest reserviert, unabhängig davon, ob der Fördertopf später geschlossen wird. Daher ist eine schnelle Beantragung so wichtig.

Für dieselbe Maßnahme: Nein. Sie dürfen für den Heizungstausch nicht gleichzeitig den KfW-Zuschuss kassieren und die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Sie können es aber aufteilen: Z.B. das Dach über die BAFA fördern lassen und die neuen Fenster über § 35c EStG in der Steuererklärung absetzen.