Der offizielle
Energieausweis für Ihre Immobilie.
Rechtssicher gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz). Ob für den Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung in Heilbronn und Umgebung – wir erstellen Ihren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis schnell, normgerecht und zum Festpreis.
Achtung: Strenge Vorgaben durch das GEG
Seit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verstehen die Behörden keinen Spaß mehr. Wer bei einer Immobilienanzeige die Pflichtangaben weglässt oder bei einer Besichtigung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 €. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihr Dokument von einem zugelassenen Energieberater ausstellen.
Wann ist das Dokument zwingend erforderlich?
Der Gesetzgeber schreibt den Nachweis in drei konkreten Fällen verbindlich vor.
Verkauf von Immobilien
Potenzielle Käufer haben das Recht, die energetische Qualität des Hauses zu kennen, um künftige Heizkosten abschätzen zu können. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
Neuvermietung
Auch Mieter müssen vor Vertragsabschluss über die Effizienzklasse informiert werden. Bei bestehenden und ungekündigten Mietverhältnissen muss hingegen kein Ausweis nachgereicht werden.
Nach umfangreicher Sanierung
Wurde das Gebäude umfassend energetisch saniert (z. B. neues Dach, neue Fassade und Heizung), verliert der alte Ausweis seine Gültigkeit und ein neuer Nachweis muss berechnet werden.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei völlig unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Welcher Ausweis für Sie zulässig ist, hängt vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten ab.
Verbrauchsausweis
ab ca. 100 €Wird auf Basis der tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt. Er spiegelt das Nutzerverhalten wider.
- Mehrfamilienhäuser (ab 5 Wohneinheiten)
- Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 bereits beim Bau erfüllten oder nachträglich erreicht haben.
- + Günstiger in der Erstellung
- + Schnelle Datenerfassung
- - Stark abhängig vom Heizverhalten der Bewohner
Bedarfsausweis
Individuelles AngebotWird durch eine komplexe ingenieurtechnische Berechnung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt. Unabhängig vom Nutzerverhalten.
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor 1. Nov. 1977), die nicht energetisch saniert wurden.
- Neubauten (generelle Pflicht)
- + Objektive, nutzerunabhängige Bewertung
- + Zeigt konkrete energetische Schwachstellen auf
- + Detaillierte Modernisierungsempfehlungen
In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Zertifikat.
Wir machen es Ihnen so unkompliziert wie möglich. Keine versteckten Kosten, keine bürokratischen Hürden.
Bereit für den Start?
Vermeiden Sie Abmahnungen beim Immobilienverkauf. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.
Jetzt Angebot einholen Antwort innerhalb von 24hWelche Unterlagen benötigen wir?
Bereiten Sie sich optimal vor. Je nach Ausweisart benötigen wir unterschiedliche Daten von Ihnen, um rechtskonform arbeiten zu können.
Für den Verbrauchsausweis
- Verbrauchsdaten: Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen der letzten 3 zusammenhängenden Jahre (mind. 36 Monate).
- Leerstände: Gab es in dieser Zeit längere Leerstände? Wenn ja, wie lange?
- Wohnfläche: Genaue Angabe der beheizten Gebäudenutzfläche.
- Basisdaten: Baujahr des Gebäudes und Baujahr der aktuellen Heizungsanlage.
Für den Bedarfsausweis
- Baupläne: Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Hauses (falls nicht vorhanden, übernehmen wir gerne das Aufmaß vor Ort).
- Baubeschreibung: Infos zum Wandaufbau und verwendeten Materialien.
- Sanierungen: Nachweise über durchgeführte Maßnahmen (z.B. Rechnungen für Dachdämmung oder neue Fenster).
- Heizungsdaten: Schornsteinfegerprotokoll und Typenschild der Heizung.
Ihnen fehlen Baupläne oder Daten?
Kein Problem! Als Ingenieurbüro kommen wir in Heilbronn und Umgebung gerne persönlich bei Ihnen vorbei, nehmen ein professionelles Aufmaß und erfassen alle baulichen Details direkt vor Ort.
Ihr zertifizierter Energieberater in der Region Heilbronn.
Vertrauen Sie keinem anonymen Online-Generator, bei dem Sie fehlerhafte Daten riskieren. Wir sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Energieeffizienz-Experten gelistet. Das bedeutet für Sie: Höchste rechtliche Sicherheit, garantierte Anerkennung bei Ämtern und persönliche Ansprechpartner direkt vor Ort.
Häufige Fragen (FAQ)
Die wichtigsten Antworten rund um das Thema Energieausweis.
Nein. Solange Sie die Immobilie selbst bewohnen und weder verkaufen, noch neu vermieten möchten, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.
Nein. Die auf Seite 4 des Energieausweises aufgeführten Modernisierungsempfehlungen (z.B. Dachdämmung, Fenstertausch) dienen lediglich der Information für den Käufer/Mieter. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, diese Maßnahmen sofort umzusetzen.
Ja, in vielen Fällen. Wenn Sie den Ausweis im Rahmen einer Vermietungstätigkeit beauftragen, können die Kosten in € als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden.
Energieausweise (früher oft Energiepass genannt) haben eine gesetzliche Gültigkeit von genau 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Ist dieses Datum überschritten, muss zwingend ein neuer Ausweis nach aktuellem GEG erstellt werden.