Nachweisführung der Photovoltaik-Pflicht
Sie planen eine Dachsanierung oder einen Neubau in Baden-Württemberg? Dann verlangt der Gesetzgeber die Installation einer Solaranlage. Wir berechnen Ihre Pflichtfläche, prüfen gesetzliche Ausnahmen und regeln die formelle Nachweisführung beim Baurechtsamt.
Pflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 50 m² Dachfläche.
Das Gesetz kennt kein Pardon
Wenn Sie das Dach sanieren, erfährt das Baurechtsamt davon. Ignorieren Sie die PV-Pflicht, drohen empfindliche Konsequenzen.
Hohe Bußgelder
Ein Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz BW ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Strafen von vielen tausend Euro, wenn der Nachweis fehlt.
Rechenfehler kosten Geld
Wer seine nutzbare Dachfläche falsch berechnet, installiert am Ende vielleicht eine viel größere und teurere Solaranlage als gesetzlich gefordert.
Behördliche Formulare
Ein einfacher Kaufvertrag reicht nicht. Das Landratsamt verlangt amtliche Formulare, die von einem zertifizierten Sachkundigen bestätigt werden müssen.
Strenge Fristen
Der Nachweis muss spätestens 12 Monate nach Beendigung der Dachsanierung beim Amt vorliegen. Ein Fristversäumnis führt direkt zum Anhörungsverfahren.
Unsere Leistungen: Pflichterfüllung oder Befreiung?
Nicht jedes Dach ist für Photovoltaik geeignet. Wir berechnen exakt, was Sie tun müssen – oder wie Sie rechtssicher befreit werden.
Berechnung der Minimalfläche
Sie müssen nicht das ganze Dach vollmachen! Wir berechnen nach gesetzlichen Abzügen (wie Schornsteinen, Fenstern, Randabständen) exakt die vorgeschriebenen 60 %.
- Exaktes Laser-Aufmaß
- Abzug von Störflächen
- Minimiert Ihre Investitionskosten
Nachweis von Verschattung
Stehen große Bäume oder höhere Nachbargebäude im Weg? Wenn das Dach zu sehr verschattet ist, können wir die Pflicht für Sie reduzieren oder komplett aufheben.
- Verschattungsanalyse
- Berechnung der Sonneneinstrahlung
- Antrag auf Teilbefreiung
Ersatzmaßnahmen (Solarthermie)
Sie möchten lieber Warmwasser mit der Sonne erzeugen? Die Pflicht kann auch (vollständig oder anteilig) über Solarthermie-Kollektoren erfüllt werden.
- Berechnung der Alternativen
- Kombination von Maßnahmen
- Formelle Bestätigung
Antrag auf Unwirtschaftlichkeit
Wenn die PV-Anlage aufgrund besonderer baulicher Gegebenheiten extrem teuer wird und sich in vertretbarer Zeit nicht amortisiert, erwirken wir für Sie eine offizielle Befreiung.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Härtefall-Prüfung
- Rechtssichere Freistellung
Wann greift die PV-Pflicht für Sie?
- Bei Dachsanierungen (Bestand) Wenn Sie die Dachabdichtung erneuern oder das Dach neu eindecken lassen, gilt die Pflicht für das sanierte Gebäude.
- Beim Neubau von Wohnhäusern Jedes neu gebaute Wohnhaus in BW muss eine Solaranlage erhalten. Ohne entsprechenden Nachweis gibt es Probleme bei der Bauabnahme.
- Gewerbe- & Nichtwohngebäude Hier gelten oft noch strengere Regeln. Neubauten von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen unterliegen beispielsweise ebenfalls der PV-Pflicht.
Keine Experimente beim Amt
Lassen Sie Ihre Pflichtfläche oder Ihre Befreiung von zertifizierten Energie-Experten berechnen und abstempeln.
Nachweis jetzt anfordernDer Weg zum erfolgreichen Nachweis
Von der Flächenberechnung bis zur Entlastung durch das Baurechtsamt.
Analyse des Dachs
Wir prüfen Ihre Pläne oder messen das Dach vor Ort in Heilbronn aus. Wir ermitteln Neigung, Ausrichtung (Nord/Süd/Ost/West) und alle Störflächen.
Berechnung der Ausnahmen
Ist das Dach rechtlich gesehen für Solar nutzbar? Wir ziehen gesetzlich ungeeignete Flächen ab (z.B. starke Nord-Neigung) und berechnen den exakten 60%-Pflichtanteil.
Bestätigung der Erfüllung
Haben Sie eine Anlage gebaut, prüfen wir, ob die Größe passt. Alternativ berechnen wir für Sie den Härtefall und belegen die Unwirtschaftlichkeit der Anlage.
Behördenabwicklung
Wir füllen die amtlichen Formulare des Umweltministeriums Baden-Württemberg als zertifizierte Sachkundige aus. Sie leiten das gestempelte Dokument nur noch an die Behörde weiter.
Zu groß bauen vs. Rechtssicher planen
Warum Sie den Handwerker nicht einfach "irgendeine" Größe aufs Dach bauen lassen sollten.
❌ Das Problem ohne Nachweis
- Behörden verschicken Aufforderungen mit harten Fristen.
- Sie bauen eine zu große, unwirtschaftliche PV-Anlage.
- Ausnahmeregelungen (z.B. Nord-Dach) werden nicht erkannt.
- Solateure kennen die komplexen Abzugs-Regeln oft nicht.
- Fehlender Stempel eines amtlichen Sachkundigen.
✅ Die Lösung mit Almeta
- Wir finden jeden legalen Quadratmeter, den man abziehen kann.
- Sie installieren nur genau so viel PV, wie gesetzlich gefordert ist.
- Prüfung von Härtefällen rettet Sie vor enormen Kosten.
- Die Dokumente sind formell wasserdicht und gestempelt.
- Kein Stress mit dem lokalen Baurechtsamt.
Häufige Fragen zur PV-Pflicht BW
Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben einfach erklärt.
Die Pflicht greift, sobald die Dachabdichtung (bei Flachdächern) oder die Dacheindeckung (z.B. Ziegel bei Steildächern) vollständig erneuert wird. Wenn Sie nur kaputte Einzelziegel austauschen oder lediglich Reparaturen ausführen, greift die Pflicht in der Regel nicht.
Es gibt eine Bagatellgrenze: Wenn die gesamte durchgängig nutzbare Dachfläche weniger als 20 Quadratmeter beträgt, sind Sie von der Pflicht komplett befreit. Wir messen das für Sie exakt nach.
Ja, das Klimaschutzgesetz BW lässt dies zu! Sie können die Anlage auch in der unmittelbaren räumlichen Umgebung (z.B. auf einer Garage, einem Carport oder im Garten) installieren oder ein anderes Gebäude in BW pachten. Es muss jedoch denselben Zweck erfüllen. Wir dokumentieren das formal.
Der Nachweis muss zwingend von einem "sachkundigen Dritten" bestätigt werden. Dazu zählen spezialisierte Handwerker, Architekten oder zertifizierte Energieberater wie wir. Eigene Handskizzen oder Excel-Tabellen von Eigentümern werden von den Behörden abgelehnt.
Regeln Sie die PV-Pflicht rechtssicher.
Egal ob Erfüllung der 60%-Regel oder Prüfung auf Befreiung: Wir erstellen Ihre offiziellen Unterlagen für das Baurechtsamt in Heilbronn und ganz Baden-Württemberg.
Unverbindliche Anfrage
Schreiben Sie uns: Wann wurde das Dach saniert (oder wann ist es geplant)? Wir klären das weitere Vorgehen.
E-Mail senden 0176 4195 1310