Rechtssichere Nachweisführung nach EWärmeG.
Haben Sie in Baden-Württemberg Ihre alte Heizung erneuert? Dann müssen Sie dem Baurechtsamt nachweisen, dass Sie 15 % erneuerbare Energien nutzen. Wir übernehmen die komplexe Berechnung der Ersatzmaßnahmen und die formelle Einreichung für Sie.
Für Wohn- und Nichtwohngebäude nach einem Heizungstausch.
Warum Sie das Thema nicht ignorieren sollten
Das Land Baden-Württemberg kontrolliert den Heizungstausch sehr strikt. Ein fehlender oder falsch berechneter Nachweis kann schnell teuer werden.
Gefahr von Bußgeldern
Wer den Nachweis nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig (spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme) einreicht, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 €.
Komplexe Kombinationsregeln
Oft reicht eine Einzelmaßnahme (z.B. 10 % Bio-Öl) nicht aus, um die 15 % zu erfüllen. Wir berechnen, wie Sie verschiedene Ersatzmaßnahmen rechtssicher kombinieren.
Strikte Formvorgaben
Das Baurechtsamt akzeptiert keine formlosen Briefe. Der Nachweis muss auf offiziellen Formularen von Sachkundigen (Energieberatern/Handwerkern) bestätigt werden.
Ablaufende Fristen
Der Schornsteinfeger meldet den Heizungstausch an die Behörden. Das Amt weiß also Bescheid. Wir sorgen dafür, dass Sie die 18-Monats-Frist sicher einhalten.
Wie können Sie die 15 % erreichen?
Es gibt viele Wege zum Ziel. Wir analysieren Ihr Haus und finden die günstigste und einfachste Lösung für Sie.
Heizungstechnik
Haben Sie eine Wärmepumpe, Holzpelletheizung oder Solarthermie eingebaut? Dann haben Sie die 15 % meist schon übererfüllt. Wir dokumentieren das formal korrekt.
- Wärmepumpen (bis 100%)
- Solarthermie (nach Fläche)
- Biomasse (bis 100%)
Bio-Öl & Biogas (Die 10% Falle)
Achtung: Die Nutzung von 10 % Bio-Öl oder 10 % Biogas erfüllt das Gesetz nicht komplett! Es fehlen noch 5 %. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Lücke schließen.
- Erfüllt nur 2/3 der Pflicht
- Kombination zwingend nötig
- Wir prüfen Ihre Verträge
Baulicher Wärmeschutz (Dämmung)
Ein gut gedämmtes Dach oder neue Fenster können voll oder anteilig auf das EWärmeG angerechnet werden. Wir berechnen den genauen U-Wert Ihrer Bauteile.
- Dachdämmung / oberste Geschossdecke
- Fassadendämmung
- Anrechnung als Ersatzmaßnahme
Der "Joker": Sanierungsfahrplan
Wenn Ihnen genau 5 % fehlen (z.B. weil Sie 10 % Bio-Öl nutzen), ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch uns die perfekte und günstigste Lösung!
- Zählt pauschal als 5 % Erfüllung
- Staatlich zu 80% gefördert (BAFA)
- Ideal in Kombination mit Biogas/Öl
Wer benötigt den EWärmeG Nachweis?
- Hausbesitzer nach Heizungstausch Sie haben in den letzten Monaten in Baden-Württemberg den Heizkessel ausgetauscht und einen Brief vom Baurechtsamt erhalten.
- Heizungsbauer & Installateure Sie möchten den bürokratischen Teil für Ihre Kunden auslagern und die Berechnung einer Kombination (z.B. iSFP + Bio-Öl) einem Sachkundigen übergeben.
- Hausverwaltungen Sie betreuen Mehrfamilienhäuser und benötigen eine rechtssichere Akte zur Vorlage bei den Behörden, um Haftungsrisiken auszuschließen.
Lehnen Sie sich zurück.
Geben Sie den Behörden-Stress einfach an uns ab. Wir erledigen das für Sie.
Nachweis jetzt anfordernDer Ablauf: Vom Problem zur Lösung
In wenigen Schritten zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht.
Anfrage & Ist-Aufnahme
Sie kontaktieren uns und teilen uns mit, welche Heizung eingebaut wurde und ob es bereits Dämmmaßnahmen am Haus gab.
Strategie-Ermittlung
Fehlen noch Prozente? Wir berechnen den günstigsten Weg, um die 15 % zu knacken (z.B. durch die Anrechnung einer alten Dachdämmung oder die Ausstellung eines iSFP).
Erstellung der Dokumente
Als sachkundige Energieberater füllen wir die offiziellen Deckblätter und Anlagen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW rechtssicher aus.
Abgabe beim Baurechtsamt
Sie erhalten von uns die unterschriftsreife Mappe zur direkten Weiterleitung an das zuständige Landratsamt oder die Stadt Heilbronn. Ihr Fall ist damit erfolgreich geschlossen.
Kopfzerbrechen vs. Rechtssicherheit
Versuchen Sie nicht, die Gesetze selbst zu entschlüsseln.
❌ Das Problem ohne Experten
- Der Heizungsbauer füllt die Formulare oft nicht aus.
- Sie verpassen unbemerkt die 18-Monats-Frist.
- Das Baurechtsamt fordert fehlende %-Punkte nach.
- Gefahr von empfindlichen Geldstrafen.
- Hoher Stress durch Behörden-Briefe.
✅ Die Lösung mit Almeta
- Wir übernehmen die komplette formelle Last.
- Clevere Kombination von Maßnahmen spart Geld.
- Fehlende 5% schließen wir z.B. mit einem Sanierungsfahrplan.
- Ihre Dokumente sind vom Amt garantiert anerkannt.
- Sie haben wieder den Kopf frei für Wichtigeres.
Häufige Fragen zum EWärmeG (BW)
Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben einfach erklärt.
Ja! Sobald der zentrale Wärmeerzeuger (der Kessel) ausgetauscht wird, greift das Gesetz in Baden-Württemberg. Selbst wenn Rohre und Heizkörper bestehen bleiben, müssen Sie nach dem Austausch die 15 % erneuerbaren Energien nachweisen.
Die restlichen 5 % müssen durch eine sogenannte "Ersatzmaßnahme" erbracht werden. Eine der beliebtesten und wirtschaftlichsten Lösungen hierfür ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) durch uns. Dieser bringt pauschal 5 % Anrechnung und füllt die Lücke exakt.
Sie haben nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage exakt 18 Monate Zeit, den vollständigen Nachweis bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vorzulegen. Warten Sie jedoch nicht bis zum letzten Tag, da Berechnungen (z.B. von Dämmungen) Zeit in Anspruch nehmen.
Teilweise ja. Für neue Heizungen gelten nun bundesweit die 65%-Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – allerdings mit vielen Übergangsfristen für Bestandsgebäude. Das Land Baden-Württemberg passt seine Vorgaben kontinuierlich an. Wir prüfen für Ihren konkreten Einzelfall, welches Gesetz (GEG oder EWärmeG BW) für Sie maßgeblich ist und erstellen den passenden Nachweis.
Wir regeln das mit dem Baurechtsamt.
Verschwenden Sie keine Zeit mit Formularen und Gesetzestexten. Wir erstellen Ihren rechtssicheren Nachweis nach EWärmeG in Heilbronn und ganz Baden-Württemberg.
Unverbindliche Anfrage
Teilen Sie uns kurz mit: Welche Heizung wurde wann eingebaut? Wir melden uns mit dem Lösungsweg.
E-Mail senden 0176 4195 1310